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Verfügen Sie über eine Bankvollmacht Ihrer Eltern?

Eine Bankvollmacht nützt im Todesfall relativ wenig - sie ist nicht mehr gültig, sobald der Kontoinhaber stirbt. Dies ist zum Schutze aller Erben sinnvoll. Das Video der UBS im nachfolgenden Link erklärt dies ebenfalls.


Für den Todesfall ist also die Vollmacht unnötig. Aber eine Bankvollmacht zwischen alleinlebenden Eltern und ihren Kindern ist sehr empfehlenswert. Denn wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater morgen stürzt und für einige Wochen im Spital und in der Reha ist, sollen die Rechnungen weiterhin beglichen werden. Wahrscheinlich ist Ihre Mutter auch froh, wenn Sie Ihr etwas Bargeld in die Klinik bringen. Oder Ihr Vater möchte in der Reha seine Gäste in die Cafeteria einladen. Das ist alles ganz einfach, solange Sie über eine Vollmacht verfügen.


Falls Sie das noch nicht organisiert haben, raten wir Ihnen, dies nachzuholen. Sie werden sich alle im Notfall aufwändige Gespräche und Formalitäten sparen und sich auf die Genesung Ihrer Eltern konzentrieren können.


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